Produkt zum Begriff Arbeitgeber:
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Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe
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Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung
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Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
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Darf ein Arbeitgeber eine Weiterbildung verbieten?
Ein Arbeitgeber darf grundsätzlich eine Weiterbildung nicht verbieten, sofern diese im Rahmen der beruflichen Tätigkeit relevant ist und keine Konflikte mit arbeitsvertraglichen Vereinbarungen oder betrieblichen Interessen entstehen. Es kann jedoch Ausnahmen geben, wenn die Weiterbildung zeitlich oder finanziell nicht mit den betrieblichen Erfordernissen vereinbar ist oder wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass die Weiterbildung dem Unternehmen schadet. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber die Weiterbildung einschränken oder ablehnen.
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Sind Weiterbildung und Bachelor-Abschluss gleichwertig für Arbeitgeber?
Für Arbeitgeber können Weiterbildungen und Bachelor-Abschlüsse unterschiedliche Wertigkeiten haben, je nach Branche und Position. Ein Bachelor-Abschluss wird oft als grundlegende Qualifikation angesehen, während Weiterbildungen spezifisches Fachwissen und praktische Fähigkeiten vermitteln können. Letztendlich hängt die Wertigkeit jedoch von den Anforderungen der konkreten Stelle und den individuellen Präferenzen des Arbeitgebers ab.
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Muss der Arbeitgeber das Wechselmodell wissen?
Nein, der Arbeitgeber muss nicht über das Wechselmodell informiert werden, es sei denn, es hat Auswirkungen auf die Arbeitszeiten oder die Verfügbarkeit des Arbeitnehmers. In solchen Fällen ist es ratsam, den Arbeitgeber über die geplante Aufteilung der Betreuungszeiten zu informieren, um mögliche Konflikte zu vermeiden.
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Will der Arbeitgeber meine Religion wissen?
In den meisten Fällen ist es dem Arbeitgeber nicht erlaubt, nach der Religion eines Bewerbers zu fragen, es sei denn, es gibt eine rechtliche oder berufliche Notwendigkeit, dies zu tun. Die Religion sollte keine Rolle bei der Einstellung oder Behandlung von Mitarbeitern spielen, es sei denn, es handelt sich um eine spezifische Anforderung für die Position, wie zum Beispiel eine religiöse Organisation, die nach einem Geistlichen sucht.
Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:
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Wissenschaftliches Arbeiten und empirische Forschung im Studium Soziale Arbeit
Wissenschaftliches Arbeiten und empirische Forschung im Studium Soziale Arbeit , Wissenschaftliches Arbeiten und empirisches Forschen sind für Studierende oft herausfordernd & schließlich werden sie meist erst im Studium mit wissenschaftlichen Arbeitsweisen konfrontiert. Die Autorinnen und Autoren dieses Buches bieten Studierenden der Sozialen Arbeit Hilfestellungen, indem sie die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens vermitteln, Gestaltung, Struktur und Durchführung von empirischen Forschungsprojekten erklären und zeigen, wie der Schreibprozess gelingt. Zudem wird im Buch die Perspektive der Lehrenden, also ihre Kriterien zur Bewertung studentischer Arbeiten, offengelegt. Auf diese Weise entsteht eine praxisnahe Handreichung für Studierende der Sozialen Arbeit, die eine wissenschaftliche (Abschluss-)Arbeit verfassen oder eigene empirische Forschungsprojekte durchführen. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 34.00 € | Versand*: 0 € -
Headu: Lesen, Wissen, Lernen - Englisch
Headu "Lesen, Schreiben und Lernen!" Sprachfähigkeiten entwickelndes Spiel ist ein lehrreiches und unterhaltsames Werkzeug, das Kindern auf spielerische Weise die Grundlagen des Lesens und Schreibens vermittelt. Inspiriert von der Montessori-Methode unterstützt dieses Spiel die kleinen Lernenden in drei Schritten: Zuerst setzen sie das passende Bild für das Wort aus Puzzleteilen zusammen, dann bilden sie das Wort mit beweglichen Buchstaben und schließlich schreiben sie es auf die spezielle Tafel mit dem löschbaren Marker. Das Set enthält einfache und vertraute Wörter wie „Affe“, „Banane“, „Auto“ und „Boot“. Das Spiel fördert die Feinmotorik, die Hand-Augen-Koordination, das logische Denken sowie Assoziations- und Beobachtungsfähigkeiten. Das Spiel ist in englischer Sprache. Packungsgröße: 25 x 21 x 7 cm
Preis: 6.49 € | Versand*: 3.00 € -
ELBA Oxford Schule & Studium Geometrieheft - Übungsheft
Oxford Schule & Studium Geometrieheft - Übungsheft - A4 - 16 Blatt - Extraweiß - Lineatur GR
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ELBA Oxford Schule & Studium Lernsysteme - Übungsheft
Oxford Schule & Studium Lernsysteme - Übungsheft - A4 - 16 Blatt - Hellweißes Papier - Lineatur 1G - Grün
Preis: 13.42 € | Versand*: 0.00 €
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Möchte der Arbeitgeber die Diagnose wissen?
In den meisten Fällen hat der Arbeitgeber kein Recht, die genaue Diagnose einer Krankheit zu erfahren. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Schutz der Privatsphäre des Arbeitnehmers stehen im Vordergrund. Der Arbeitgeber hat jedoch das Recht, über die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers informiert zu werden, um gegebenenfalls angemessene Maßnahmen zu ergreifen.
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Warum möchten zukünftige Arbeitgeber wissen, ob Bewerber derzeit bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind?
Zukünftige Arbeitgeber möchten wissen, ob Bewerber derzeit bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, um Informationen über ihre aktuelle Arbeitsleistung und ihre Verfügbarkeit zu erhalten. Dies kann ihnen helfen, einzuschätzen, ob der Bewerber die erforderlichen Fähigkeiten und Erfahrungen für die angestrebte Position mitbringt und ob er in der Lage ist, sofort anzufangen oder eine Kündigungsfrist einzuhalten. Darüber hinaus kann es auch Aufschluss über die Arbeitsmoral und das Engagement des Bewerbers geben.
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Was möchten Arbeitgeber bei einem Vorstellungsgespräch wissen?
Arbeitgeber möchten in einem Vorstellungsgespräch mehr über die Qualifikationen und Erfahrungen des Bewerbers erfahren, um festzustellen, ob er für die Stelle geeignet ist. Sie möchten auch mehr über die Motivation des Bewerbers für die Position und das Unternehmen erfahren. Darüber hinaus möchten Arbeitgeber möglicherweise auch mehr über die Persönlichkeit und die Soft Skills des Bewerbers erfahren, um festzustellen, ob er gut ins Team passt.
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Kann mein Arbeitgeber mir ein berufsbegleitendes Studium verbieten?
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, ein berufsbegleitendes Studium zu verbieten, wenn es die Arbeitsleistung und den Betriebsablauf beeinträchtigt. Allerdings gibt es auch gesetzliche Regelungen, die Arbeitnehmern das Recht auf Bildungsurlaub oder Weiterbildung zusichern. Es ist daher wichtig, die genauen Umstände und Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu prüfen.
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